Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Dieses Vermögen zu verwalten und zu
vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes (mehr)
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das Gremium der Gemeinde, in dem zum einen alle wesentlichen Angelegenheiten zu den drei pastoralen Grunddiensten (Verkündigung, Liturgie, Diakonie) beraten oder
beschlossen werden. Zum anderen ist er der Ort, in dem die Meinungsbildung und Positionsbestimmung zu Fragestellungen des gesellschaftlichen Umfeldes der Pfarrgemeinde erfolgen kann.
(mehr)